BEZAHLFORMEN SKIPÄSSE
Sie können Ihre Skipässe an den Kassen folgendermaßen bezahlen:
• Bargeld in €
• Bankomatkarte (MAESTRO)
• Kreditkarte (VISA, MASTERCARD, AMEX)
Sie können Ihre Skipässe an den Kassen folgendermaßen bezahlen:
• Bargeld in €
• Bankomatkarte (MAESTRO)
• Kreditkarte (VISA, MASTERCARD, AMEX)
| Sommer/Herbst/Winter 2012/13 | |
| (23.06.2012 - 05.05.2013) | |
| Snowkids: (€ 1,- pro Tag) | Jhg. 2005- 2008 |
| Kinder: | Jhg. 1998 - 2004 |
| Jugend: | Jhg. 1993 - 1997 |
| Erwachsene: | Jhg. 1992 + älter |
| Senioren Damen: | Jhg. 1953 + älter |
| Senioren Herren: | Jhg. 1948 + älter |
| • | Ermäßigte Karten (Kinder, Jugend, Senioren, Behinderte, usw.) werden ohne Ausnahme nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises ausgegeben. Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Kassenpersonal keine Ausnahmen machen darf. Behindertentickets ab einem Behinderungssgrad von 60% und höher. |
| • | Die Skipässe und Tageskarten sind nicht übertragbar! Missbräuchliche Verwendung von Skipässen bzw. Leistungserschleichung wird strafrechtlich verfolgt und bei den zuständigen Behörden angezeigt. |
| • | Eine nachträgliche Verlängerung von bereits gelösten Skipässen ist nicht möglich. |
| • | Bei Verlust des Skipasses kein Ersatz! |
| • | Für Karten über einen Saisonsschnittpunkt wird ein Mischpreis errechnet. |
| • | Der Skipass ist auf allen geöffneten Anlagen (im Skibereich) in Sölden und Hochsölden, Gaislachkogl, Innerwald, Gampealm, Golden Gate und auf beiden Gletschern gültig, nicht aber in Vent und Obergurgl/Hochgurgl (Ausnahme Gemeinschaftskarte Sölden-Obergurgl/Hochgurgl). |
| • | Im Regelfall beginnt die Laufzeit des Skipasses am Tag der Ausstellung. Auf Wunsch können alle Skipässe außer Staffel- und 1,5 Tageskarten im Vorverkauf erworben werden. Skipässe können bereits am Vortag der Gültigkeit ab 15.00 Uhr verwendet werden (mit Ausnahme der Gemeinschaftskarte Sölden-Obergurgl/Hochgurgl). Skipässe gelten immer an aufeinanderfolgenden Tagen, eine Unterbrechung ist nicht möglich (mit Ausnahme der Wahlabos). |
| • | Skipassrückerstattung: Nur bei Sportunfall!!! Als Benützungstage gelten die Tage ab der Ausstellung bis inklusive des Unfalltages. Ein Attest des örtlichen Arztes muss beigebracht werden. Rückerstattet wird nur der Skipass des verunfallten - keine Rückerstattung von Begleitpersonen. Staffel- und 1-Tageskarten werden nicht rückerstattet. |
| • | Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen, Sperrung von Skiabfahrten usw. geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung. |
| • | Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen Skipass, die Übertragung auf andere Personen, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. |
| • | Die Betriebseinstellung einiger Anlagen während oder am Ende der Saison aufgrund der Schneelage bzw. die Betriebseinstellung des Skibusverkehrs am Ende der Saison bleibt vorbehalten. |
| • | Bitte die Hinweise an den Zugängen zu den Liften und in den Talstationen beachten. |
| • | Preisänderungen auch tageweise insbesondere bei Sonderveranstaltungen vorbehalten. |
| • | Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet. |
| • | Rabatt- und Gewinnspielaktionen nicht gültig bei Saisonkarten und Gemeinsamer Skipass Sölden-Obergurgl/Hochgurgl! |