Für die von Ötztal Tourismus vermittelten Reiseleistungen besteht kein Rücktrittsrecht nach dem FAGG (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG).
Sofern nicht Abweichendes vereinbart wird, hat der Beherbergungsbetrieb das Recht, den vermittelten Reisevertrag bis spätestens 2 Monate vor Anreise durch einseitige Erklärung aufzulösen.
Mangels abweichender Vereinbarung wird in Abweichung von Punkt 5.5 und 5.6 der AGBH 2006 für den Fall des Rücktritts durch den Gast nachstehendes vereinbart:
- Bis spätestens 2 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Reisevertrag ohne Einhaltung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Gast aufgelöst werden.
- Danach ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Gastes nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis 2 Monate vor dem Ankunftstag: keine Stornogebühren
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: 50 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag: 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
Storniert der Gast die Buchung (innerhalb 2 Monaten vor Anreise), ist bei von Ötztal Tourismus vermittelten Reiseverträgen der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Anzahlung für die Unterkunft einzubehalten und ist der Gast verpflichtet, die restliche Stornogebühr lt. obiger Aufstellung zu bezahlen.
Abgesehen davon, können auch individuelle Stornobedingungen festgelegt werden. Detaillierte Informationen über die geltenden Regelungen finden Sie im Angebot und in der Buchungsbestätigung.